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   BSG, 27.09.1983 - 8 BK 16/82   

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https://dejure.org/1983,2614
BSG, 27.09.1983 - 8 BK 16/82 (https://dejure.org/1983,2614)
BSG, Entscheidung vom 27.09.1983 - 8 BK 16/82 (https://dejure.org/1983,2614)
BSG, Entscheidung vom 27. September 1983 - 8 BK 16/82 (https://dejure.org/1983,2614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rücknahme der Klage durch Erklärung - Einlegung der Beschwerde - Nichtzulassung der Revision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 86
  • NVwZ 1984, 472 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Dies hat der Gesetzgeber mit der Änderung des § 102 Abs. 1 Satz 1 SGG durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGGÄndG) vom 17.8.2001 (BGBl I 2144) klargestellt (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 6. SGGÄndG, BT-Drucks 14/5943 S 26 zu Nummer 38 ) , entsprach aber auch schon der Rechtsprechung des BSG zur früheren Fassung des § 102 Abs. 1 Satz 1 SGG, wonach der Kläger die Klage "bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung" zurücknehmen konnte (s hierzu BSG Beschluss vom 27.9.1983 - 8 BK 16/82 - SozR 1500 § 102 Nr. 5 S 10 ).
  • BSG, 30.08.2023 - B 3 A 1/23 R

    Sind Pflegekassen dazu ermächtigt, die ihnen obliegenden Aufgaben nach dem SGB XI

    Soweit sich die Klägerin demgegenüber auf Rechtsprechung des BSG beruft, wonach § 102 Abs. 1 SGG "auch im Revisionsverfahren entsprechend" gelte (Verweis auf BSG vom 27.9.1983 - 8 BK 16/82 - SozR 1500 § 102 Nr. 5, juris RdNr 2) , betrifft das allein den Zeitraum bis zur Entscheidung über eine mit einer Nichtzulassungsbeschwerde statthaft zur Überprüfung gestellten Entscheidung eines LSG (in diesem Sinne auch Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83 - BGHZ 88, 353, juris RdNr 13) .
  • BSG, 30.08.2023 - B 3 A 1/22 R

    Aufsichtsrechtliche Verpflichtung einer Pflegekasse zur außerordentlichen

    Soweit sich die Klägerin demgegenüber auf Rechtsprechung des BSG beruft, wonach § 102 Abs. 1 SGG "auch im Revisionsverfahren entsprechend" gelte (Verweis auf BSG vom 27.9.1983 - 8 BK 16/82 - SozR 1500 § 102 Nr. 5, juris RdNr 2) , betrifft das allein den Zeitraum bis zur Entscheidung über eine mit einer Nichtzulassungsbeschwerde statthaft zur Überprüfung gestellten Entscheidung eines LSG (in diesem Sinne auch Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83 - BGHZ 88, 353, juris RdNr 13).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R

    Zulässigkeit einer fiktiven Berufungsrücknahme bei Nichtbetreiben des

    Dies hat der Gesetzgeber mit der Änderung des § 102 Abs. 1 Satz 1 SGG durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGGÄndG) vom 17.8.2001 (BGBl I 2144) klargestellt (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 6. SGGÄndG, BT-Drucks 14/5943 S 26 zu Nummer 38 ) , entsprach aber auch schon der Rechtsprechung des BSG zur früheren Fassung des § 102 Abs. 1 Satz 1 SGG, wonach der Kläger die Klage "bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung" zurücknehmen konnte (s hierzu BSG Beschluss vom 27.9.1983 - 8 BK 16/82 - SozR 1500 § 102 Nr. 5 S 10 ).
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahme - Auslegung einer Prozesserklärung

    Nach der gesetzlichen Vorgabe des § 269 Abs. 2 S 1 ZPO ist die Erklärung einer Klagerücknahme vielmehr an das Gericht zu richten, bei dem die Sache anhängig ist, also nach - wie hier - eingelegtem Rechtsmittel an das Rechtsmittelgericht (BSG Beschluss vom 27.9.1983 - 8 BK 16/82 - SozR 1500 § 102 Nr. 5 S 1; Wehrhahn in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 102 RdNr 2; Eschner in Jansen, SGG, 4. Aufl 2012, § 102 RdNr 8) .
  • LSG Hessen, 10.05.2017 - L 4 SO 119/14

    Zur Auslegung eines Bewilligungsbescheids, mit dem "laufende Leistungen" der

    Zwar wird in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend vertreten, dass "nach der Klagerücknahme, die den Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, eine neue Klage mit demselben Streitgegenstand nicht erhoben werden kann" (so wörtlich BSG, Beschluss vom 27. September 1983 - 8 BK 16/82, SozR 1500 § 102 Nr. 5; vgl. ferner etwa Eschner, in: Jansen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 102 Rn. 16; Wehrhahn in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 102 Rn. 18).
  • BSG, 27.10.2023 - B 3 A 1/22 R
    Soweit sich die Klägerin demgegenüber auf Rechtsprechung des BSG beruft, wonach § 102 Abs. 1 SGG "auch im Revisionsverfahren entsprechend" gelte (Verweis auf BSG vom 27.9.1983 - 8 BK 16/82 - SozR 1500 § 102 Nr. 5, juris RdNr 2) , betrifft das allein den Zeitraum bis zur Entscheidung über eine mit einer Nichtzulassungsbeschwerde statthaft zur Überprüfung gestellte Entscheidung eines LSG (in diesem Sinne auch Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83 - BGHZ 88, 353, juris RdNr 13).
  • BSG, 27.10.2023 - B 3 A 1/23 R
    Soweit sich die Klägerin demgegenüber auf Rechtsprechung des BSG beruft, wonach § 102 Abs. 1 SGG "auch im Revisionsverfahren entsprechend" gelte (Verweis auf BSG vom 27.9.1983 - 8 BK 16/82 - SozR 1500 § 102 Nr. 5, juris RdNr 2) , betrifft das allein den Zeitraum bis zur Entscheidung über eine mit einer Nichtzulassungsbeschwerde statthaft zur Überprüfung gestellte Entscheidung eines LSG (in diesem Sinne auch Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83 - BGHZ 88, 353, juris RdNr 13).
  • BSG, 12.09.2011 - B 14 AS 25/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung gem § 193 im Abs 1 SGG im

    Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, weil sich die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 24.8.2010 - L 3 AS 397/09 - in einem Rechtsstreit um Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch die Zurücknahme der Klage im Laufe des Beschwerdeverfahrens erledigt und der Kläger beantragt hat, dem Beklagten die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Klägers aufzuerlegen (vgl zur Zulässigkeit einer Klagerücknahme im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: BSG vom 27.9.1983 - 8 BK 16/82 - SozR 1500 § 102 Nr. 5) .
  • BSG, 27.10.2016 - B 13 R 337/15 B

    Vertretungszwang vor dem BSG - Klagerücknahme - Postulationsfähigkeit

    Ist demnach die Klagerücknahme auch noch während des beim BSG anhängigen Beschwerdeverfahrens zulässig, so wird sie mit der Erklärung gegenüber diesem Gericht wirksam (vgl BSG Beschluss vom 27.9.1983 - 8 BK 16/82 - SozR 1500 § 102 Nr. 5 S 11; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 102 RdNr 7a) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2015 - L 3 AL 49/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der

  • BSG, 15.11.1999 - B 2 U 247/99 B

    Berufungsrücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Thüringen, 08.04.2014 - L 4 AS 880/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Möglichkeit zur Annahme eines Anerkenntnisses bis

  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 R 5772/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 2 R 830/11
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